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Es war bereits in der fortgeschrittenen Abenddämmerung, als wir, um zu
den Quartieren zu gelangen, wo sich unsere besenderten
Fransenfledermäuse aufhielten, von Riedheim her kommend, wenig
unterhalb des Dorfes Barzheim mit zwei Autos die grüne Grenze
überquerten. Wohl hatte ich den grauen VW-Bus vor dem alten
Barzheimer Zollhäuschen bemerkt, in dem zwei Zollbeamte sassen, doch
da wir ja, um unsere Sendertiere lückenlos verfolgen zu können, über
entsprechende Bewilligungen zum überqeren der Landesgrenze zu jeder
Tages- und Nachtzeit an jedem beliebigen Ort verfügten und wir kein
Zeichen zum Anhalten erhielten, hatten wir angenommen, unser Tun sei
in Ordnung.
Wenig später
fuhren wir auf dem schmalen Überlandsträsschen einem Traktor auf,
der sich ebenfalls dorfeinwärts bewegte. Aus zuerst unerfindlichen
Gründen verlangsamte das Fahrzeug seine Fahrt stark, was den Fahrer
unseres vorderen Autos - wir waren bereits etwas spät dran - dazu
bewog, zum Überholen anzusetzen. - Da kam mit einem Schuss ganz
unvermittelt der bereits erwähnte graue VW-Bus auf der Wiese links
an uns vorbeigeprescht, wenige Meter später eine Vollbremsung - der
Traktor hate mittlerweile angehalten - und die beiden Beamten
hechteten aus dem Dienstfahrzeug, bereit, uns mit allen Mitteln an
der Weiterfahrt zu hindern.
Bei der
anschliessenden Ausweiskontrolle streckte der Fahrer unseres
vorderen Fahrzeuges in der Aufregung dem Beamten anstatt der
Grenzübertrittsbewilligung zuerst seine Bewilligung zum Befahren von
Waldwegen hin. Nach langem Drehen und Wenden des Ausweispapieres
fragte dieser schliesslich in ganz ratlosem Ton: „Waldwege?". -
Während der gleichen Zeit wurde meine Grenzübertrittsbewilligung vom
anderen Beamten kontrolliert und für gut befunden.
Mittlerweile
hatte auch mein Kollege den richtigen Ausweis zur Hand, doch
irgendwie hegten meine beiden schweizer Landsleute Zweifel an der
Gültigkeit des deutschen Papieres. Nichts gutes anhnend, stieg ich
schliesslich aus, um an den Ort des Geschehens zu eilen, in der
Hoffnung, etwas zur Klärung der Situation beizutragen - zumal wir
uns eine Verhaftung bei unserem kleinen Personalbestand unter keinen
Umständen hätten leisten können.
Mit der Feststellung:„Der da
besitzt ebenfalls so eine Grenzübertrittsbewilligung die vom vom
Schweizer Zollamt ausgestellt ist", wurde uns schliesslich die
Erlaubnis zur Weiterfahrt gegeben, so dass wir gerade noch
rechtzeitig vor Ausflug der ersten Tiere bei den Quartieren ankamen.
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