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Der nachfolgende Katalog wurde von uns zusammen mit dem
Regierungspräsidium Freiburg vor allem für die Sanierung grosser
Wochenstuben der grossen Mausohren entwickelt. Für andere Arten und
Quartiertypen sind diese Angaben bedingt verwend- oder übertragbar.
Diese Aufzählung bietet natürlich nur eine gemeinsame Basis und muss
für jede Sanierung neu um die Besonderheiten des entsprechenden
Bauwerks ergänzt und angepasst werden. Wichtig sind Treffen und
konkrete Absprachen mit dem Bauherr und den ausführenden Handwerkern
vor Ort. Nur so können Kompromisse erzielt werden, die bautechnisch
ausführbar sind und auch eingehalten werden können. Der Kontakt vor
Ort ist allemal erfolgreicher als die "Keule des Gesetzes". Dennoch
hilft die schriftliche Fixierung aller in Frage kommenden Auflagen
als späterer Leitfaden.
Bauzeitbeschränkung:
In der Regel werden bei Sanierungen an Wochenstuben Arbeiten am
Quartier selbst erst ab Anfang Oktober zugelassen und müssen bis
Ende März des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Meist handelt es
sich um Dachneudeckungen, oft verbunden mit Austausch des Gebälks
und der Lattung. Arbeiten am Rest des Gebäudes, sofern nicht mit
erheblichem Krach und Vibrationen verbunden (z.B. Arbeiten mit
Presslufthammern), sind vor Oktober möglich, gleichfalls die
Einrüstung des Gebäudes, sofern es den Ausflug nicht beeinträchtigt.
Wichtig ist die Fertigstellung vor Einzug der Tiere im Frühjahr, da
zu dieser Zeit eine starke Störung viel eher zur Quartierverwaisung
führen kann, als die Vertreibung einiger später Tiere im Herbst.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bauleitung und
Fledermausschützern ermöglicht bei schnellem Abzug der Tiere im
Herbst auch einen früheren Beginn der Arbeiten.
Sicherung
der Ein- und Ausflüge: Fledermäuse nehmen manchmal ungewöhnliche
Wege um ihr Quartier zu verlassen und sind in diesem Verhalten auch
sehr konservativ. Deshalb bleibt vor einer Sanierung immer unklar,
ob Sie neue angebotene und bautechnisch besser zu realisierende
Öffnungen anstatt z.B. zer- brochener Ziegel annehmen würden. Aus
diesem Grund wird die Erhaltung der vorhandenen Ausflüge stets
festgeschrieben. Sind diese nicht bekannt, kann die Sanierung nicht
erfolgen, bevor Fledermausschützer die Ausflüge durch nächtliche
Beobachtungen mit Hilfe von Infrarot-Videoanlagen festgestellt
haben.
Mikroklima,
Belüftung: Eine Änderung der Belüftung oder Belichtung des von
Fledermäusen bewohnten Dachstuhls ist ebenfalls problematisch. Oft
besteht der Wunsch, bei einer Dachsanierung zusätzliche
Lüftungsziegel einzubauen. Meist sollen diese in zwei
unterschiedlichen Höhenlagen, eine sehr nahe über dem Boden des
Daches und eine knapp unter dem First, angebracht werden. Die
Entlüftung funktioniert dann von unten nach oben wie in einem Kamin
und würde die Temperaturabstufung innerhalb des Dachstuhls von sehr
warmen Bereichen unter dem First zu kühleren über dem Boden stören
und somit das Quartier unattraktiver machen. - Ebenfalls
problematisch sind sogenannte Unterspannbahnen, die als Schutz vor
allem vor Flugschnee und aufsteigendem Wasser, das vom Wind unter
den Ziegeln durchgedrückt wird, unter der Dachlattung eingebaut
werden kann. Die früher hier besonders auch in Dachkehlen verwendete
Teerpappe ist wegen möglicher Ausdünstungen gänzlich abzulehnen. In
Diskussion sind aber auch bei Architekten nicht unumstrittene
Unterspannbahnen aus Plastik. Diese sollen ähnlich wie Goretex
dampfdiffussionsoffen sein, das heisst Feuchtigkeit von Innen nach
Aussen passieren lassen, nicht aber in umgekehrte Richtung. Da die
Meinungen hierüber geteilt sind und oft ein "Ersticken" des
Dachstuhls und damit verbunden negative Wirkungen auf das Gebälk
befürchtet werden, wurden diese bislang stets untersagt.
Baubiologie,
Chemikalien: Da zwischenzeitlich in Deutschland nur noch
fledermausverträgliche Holzschutzmittel zugelassen sind, nimmt
dieses Thema an Bedeutung ab, wird aber gleichwohl festgesetzt.
Ebenfalls in diesen Bereich gehört, dass wir darauf drängen, wegen
der möglichen Belastungen keine Spanplatten sondern einen festen
Dielenboden einzubauen. Spezielle Probleme ergeben sich, wenn
Fledermäuse entweder das ganze Jahr über oder, wie dies Mausohren
oft tun, an sehr heissen Tagen ihren Hangplatz auf Mauern verlegen,
um sich zu kühlen. Im Einzelfall wird stellenweise auch ein neuer
Verputz oder Anstrich untersagt, um Haltmöglichkeiten und Duftmarken
nicht zu beeinträchtigen.
Isolierung:
Isolierungswünsche werden bei sehr grossen Dachstühlen wie bei
Kirchen kaum geäussert, da die Flächen viel zu gross sind und das
Projekt damit unrentabel würde. Bei Kolonien in kleineren Häusern
ist klar, dass eine Isolierung des Daches das Quartier zerstören
würde, weil dann die Wärme im Sommer und die Hangplätze verloren
gingen. Aus diesem Grund wäre nur eine begehbare Dämmschicht auf dem
Fussboden des Daches möglich, die zweifelsohne mit Mehrkosten
verbunden ist.
Verstecke:
Schwieriger als bei frei hängenden Fledermausarten wie dem grossen
Mausohr, ist der Schutz versteckt lebender Tiere wie der Langohren.
Nicht nur, dass man sie aufgrund Ihrer versteckten Lebensweise und
viel kleineren Gruppen öfter "übersieht", es ist auch viel schwerer,
Ihre Verstecke und Hangplätze zu erhalten. Wenn möglich, versuchen
wir das Gebälk, Balkenkehlen, oder Spalten aller Art so zu erhalten
oder wieder herzustellen, wie diese waren.
Vergitterungen gegen Tauben: Je städtischer das Umfeld, desto
eher kommt der Wunsch auf, mögliche Einflugöffnungen z. B. an
Schallläden auch an bislang nicht von Fledermäusen besetzen Kirchen
zu vergittern. Hier drängen wir auf eine Maschenweite von 5 x 5 cm,
die den Tauben kein Durchkommen ermöglicht, wohl aber den
Fledermäusen.
Beleuchtung:
Der Wunsch nach einer Beleuchtung tritt meist bei exponierten
Kirchen und historischen Gebäuden auf. Nach Ergebnissen aus der
Schweiz empfehlen wir den Verzicht solcher Massnahmen. Möglich, aber
vermutlich weniger praktikabel und befriedigend wäre auch eine
Beschränkung auf die Monate Oktober bis März. Bei Gebäuden, die
trotz langjähriger Beleuchtung fledermausbewohnt sind ist die
Abschaltung jedoch nicht notwendig.
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